Gestaltungsspielraum der Schulgemeinden in der Sonderschulung wird grösser

21.04.2011 - Medienmitteilung

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Neu können Sonderschülerinnen und -schüler auch in der Verantwortung der Regelklasse unterrichtet werden. Der Handlungsspielraum der Gemeinden wird damit erweitert. Der Regierungsrat hat entsprechende Änderungen der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen beschlossen.

Die Sonderschulung erfolgt in einer öffentlichen oder privaten Sonderschule, als integrierte Sonderschulung oder als Einzelunterricht. Bei der integrierten Sonderschulung werden sonderschulbedürftige Kinder in einer Regelklasse unterrichtet und während eines Teils der Lektionen von einer Fachperson individuell begleitet. Die Verantwortung bzw. die administrative Zuordnung dieser Kinder verblieb bisher jedoch bei der Sonderschule. Die Gemeinden mussten den Sonderschulen dafür eine Versorgertaxe entrichten. Neu können sonderschulbedürftige Kinder auch in der Verantwortung der Regelschule unterrichtet werden. Die Gemeinden haben damit die Möglichkeit, den Betrag im Umfang der Versorgertaxe in die Regelschule zu investieren.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat beschlossen, dass die sonderpädagogischen Massnahmen nur noch mindestens einmal jährlich – statt wie bisher halbjährlich – überprüft werden.

Mit den Verordnungsänderungen werden zwei Anliegen aus dem Projekt «Belastung-Entlastung im Schulfeld» erfüllt.


Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.

Die Grafik zeigt, dass die Integrierte Sonderschulung von Schülerinnen und Schülern mit einer Sonderschulbedürftigkeit neu auch in der Verantwortung der Regelschule durchgeführt werden kann.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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