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Gesetz über hauswirtschaftliche Fortbildung aufgehoben
17.11.2011 - Medienmitteilung
Der Regierungsrat hat beschlossen, das Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung und die Verordnung auf den 31. Dezember 2011 ausser Kraft zu setzen. Die Aufhebung ist eine Massnahme des Sanierungsprogramms 2010 des Regierungsrats.
Der Kantonsrat hat das Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung und die Verordnung bereits am 6. Dezember 2010 aufgehoben. Dagegen wurde jedoch ein Referendum ergriffen. Die Stimmbürgerinnen und -bürger des Kantons Zürich haben der Aufhebung in der Volksabstimmung vom 4. September 2011 aber zugestimmt.
Das kantonale Gesetz über die hauswirtschaftliche Fortbildung aus dem Jahre 1986 verpflichtete die Schulgemeinden, ein Mindestangebot an hauswirtschaftlichen Fortbildungskursen für Erwachsene und schulentlassene Jugendliche anzubieten. Die Gemeinden können nun selber entscheiden, ob und welche Kurse sie noch anbieten.
Der Regierungsratsbeschluss wird im Verlaufe der nächsten Stunde unter www.rrb.zh.ch aufgeschaltet.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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Kontakt für Medien
Donnerstag, 17. November 2011,
von 14 bis 14.30 Uhr:
Marc Kummer, Amtschef Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Telefon 043 259 43 81
