Volksschulamt (VSA)
Was wir tun
Die Volksschule im Kanton Zürich ist den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpflichtet. Sie ist konfessionell und politisch neutral. Der Besuch ist unentgeltlich.
Die Volksschule erzieht zu einem Verhalten, das sich an christlichen, humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen orientiert. Sie fördert Mädchen
und Knaben gleichermassen. Sie ergänzt die Erziehung in der Familie.
Die Volksschule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie führt zum Erkennen von Zusammenhängen, fördert die Achtung vor Mitmenschen und Umwelt und strebt die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Menschen an.
Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zürich
haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Die Schulpflicht dauert elf Jahre, längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Sie kann auch durch Privatunterricht oder an privaten Schulen erfüllt werden.
