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Beendigung Anstellung
Arbeitsverhältnisse enden in der Volksschule in der Regel auf Ende des Schuljahres (31. Juli). Ausgenommen sind Schulleitende, deren Arbeitsverhältnis auch auf Ende jeden Monats aufgelöst werden kann.
Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrperson im Verlaufe des Schuljahres endet das Anstellungsverhältnis mit dem letzten Schultag. Der Lohn wird unter Anrechnung des Schulferienanteils ausgerichtet.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfall durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers 30 Tage nach Anspruch auf Lohn.
Befragung durch das Statistisches Amt beim Austritt
Lehrpersonen und Schulleitende, deren Anstellung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird, werden persönlich durch das Statistische Amt zu einer Internet-Umfrage eingeladen. Im Schreiben wird der Link, die Benutzer-ID und ein Passwort bekannt gegeben. Mit der Umfrage werden nähere Angabenzu den Austrittsgründen und zum bisherigen Arbeitsverhältnis erhoben. Ein persönliches Austrittsgespräch ersetzt nicht die Internet-Umfrage.
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Personaladministration
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 53 21
Fax
043 259 51 41
E-Mail
personaladministration@vsa.zh.ch
