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Altersrücktritt
Voraussetzung für einen Altersrücktritt
Der Altersrücktritt ist möglich nach vollendetem 60. Altersjahr und unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist (ohne Berücksichtigung der Anzahl Dienstjahre).
- für Lehrpersonen auf Ende des laufenden Schuljahres (31. Juli)
- für Schulleiterinnen und Schulleiter auf Ende des laufenden Schuljahres (31. Juli) oder des laufenden Monats
Administrativer Ablauf
Eine schriftliche Mitteilung durch die Lehrperson, die Schulleiterin oder den Schulleiter muss fristgerecht an die Schulpflege erfolgen.
Die Schulpflege sendet so rasch als möglich die Austrittsverfügung an das Volksschulamt.
Der Lohn wird bis am 31. Juli des jeweiligen Schuljahres oder bis zum Monatsende ausgerichtet.
Unterlagen
Das Informationsschreiben Altersrücktritt und die Information 'Altersrenten' der BVK sowie die Information 'Beendigung des Arbeitsverhältnisses' der Lehrperson, der Schulleiterin oder dem Schulleiter werden durch das Volksschulamt zugestellt.
Informationen & Verfügungen
- Information Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Lehrperson (PDF, 28 kB)
- Information Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Schulleiter (PDF, 29 kB)
- Weisung Altersrücktritt Entlassung altershalber, altersbedingte Pensenreduktion (PDF, 1 Seite, 21 kB)
- Austrittsverfügung Kündigung oder Altersrücktritt durch LP (Word, 130 kB)
- Austrittsverfügung Kündigung oder Altersrücktritt durch SL (Word, 130 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Personaladministration
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 53 21
Fax
043 259 51 41
E-Mail
personaladministration@vsa.zh.ch
