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Administrativer Ablauf
Die Verfügung Anstellung wird im Original mit folgenden Unterlagen an das Volksschulamt gesendet:
- Formular 'Tabellarischer Lebenslauf'
- Formular 'Ergänzende Personalangaben'
- Kopie des Lehrdiploms /der EDK-Anerkennung / des Diploms in Schulischer Heilpädagogik
- Kopie AHV-Versicherungsausweis
Personen ohne Lehrdiplom dürfen nicht als Lehrperson angestellt werden. Die Schulpflege wendet sich in diesen Fällen an das Volksschulamt.
Vorgehen auf kantonaler Ebene
Das Volksschulamt berechnet anhand der eingereichten und vorhandenen Unterlagen die Lohneinstufung sowie die Dienstjahre. Diese werden auf der ergänzenden Anstellungsverfügung festgehalten.
Anstellungsverfügung für die Lehrperson, die Schulleiterin oder den Schulleiter
Das Volksschulamt sendet der Lehrperson oder der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter die beiden Originalverfügungen. Die Schulpflege erhält eine doppelseitige Verfügungskopie.
Bei einem erstmaligen Eintritt in den zürcherischen Schuldienst erhält die Lehrperson, die Schulleiterin oder der Schulleiter ausserdem:
- die Zulassung zum zürcherischen Schuldienst (für Lehrpersonen mit ausserkantonalem bzw. ausländischem Lehrdiplom)
- die rosa Lohntabelle
- das hellgrüne Merkblatt "Anrechnung von Unterrichts- und Berufstätigkeiten sowie die Einreihung in die Lohnstufen"
- die Gesetzessammlung (Graues Büchlein)
- die Broschüre "Das Personalrecht der Volksschule im Kanton Zürich" (Grünes Büchlein)
- die Wegleitung zur Unfallversicherung
- den Vorsorgeplan der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Personaladministration
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 53 21
Fax
043 259 51 41
E-Mail
personaladministration@vsa.zh.ch
