Administrativer Ablauf

Vorgehen auf Gemeindeebene

Nach getroffener Auswahl stellt die Schulpflege die Verfügung Anstellung aus. Als Hilfsmittel dient dabei die Administrative Checkliste 'Anstellung'.

Die Verfügung Anstellung wird im Original mit folgenden Unterlagen an das Volksschulamt gesendet:

Personen ohne Lehrdiplom dürfen nicht als Lehrperson angestellt werden. Die Schulpflege wendet sich in diesen Fällen an das Volksschulamt.

Vorgehen auf kantonaler Ebene

Das Volksschulamt berechnet anhand der eingereichten und vorhandenen Unterlagen die Lohneinstufung sowie die Dienstjahre. Diese werden auf der ergänzenden Anstellungsverfügung festgehalten.

Anstellungsverfügung für die Lehrperson, die Schulleiterin oder den Schulleiter

Das Volksschulamt sendet der Lehrperson oder der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter die beiden Originalverfügungen. Die Schulpflege erhält eine doppelseitige Verfügungskopie.
Bei einem erstmaligen Eintritt in den zürcherischen Schuldienst erhält die Lehrperson, die Schulleiterin oder der Schulleiter ausserdem:

  • die Zulassung zum zürcherischen Schuldienst (für Lehrpersonen mit ausserkantonalem bzw. ausländischem Lehrdiplom)
  • die rosa Lohntabelle
  • das hellgrüne Merkblatt "Anrechnung von Unterrichts- und Berufstätigkeiten sowie die Einreihung in die Lohnstufen"
  • die Gesetzessammlung (Graues Büchlein)
  • die Broschüre "Das Personalrecht der Volksschule im Kanton Zürich" (Grünes Büchlein)
  • die Wegleitung zur Unfallversicherung
  • den Vorsorgeplan der Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)