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Abwesenheit & Urlaub

Zusätzlich zu den im allgemeinen Personalrecht in den §§ 84 – 115 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz genannten Gründen kann auch zur beruflichen Weiterbildung oder für Aufgaben im Schulwesen bezahlter Urlaub gewährt werden. Für die Bewilligung von unbezahltem Urlaub ist die Gemeinde (Schulpflege oder Schulleitung) zuständig.

Unbezahlter Urlaub

Zuständigkeiten für die Bewilligung von unbezahltem Urlaub sowie Informationen zur Lohnsistierung.

Bezahlter Urlaub

Gründe, Dauer und Bewilligung von bezahltem Urlaub.

Weiterbildungsurlaub

Bewilligung und besondere Urlaubsregelung zur Weiterbildung.

Dienstaltersgeschenk-Urlaub

Vorgehen beim Bezug von Dienstaltersgeschenk-Urlaub.

Elternschaft

Krankheit & Unfall

Vorgehen bei Krankheit oder Unfall sowie Einrichtung von Vikariaten bei Ausfällen von Lehrpersonen.

Bezahlte Entlastung

Entlastung bei Koordinationsaufgaben auf der Sekundarstufe, bei Übernahme des Informatiksupports oder bei Ausübung eines öffentlichen Amtes.

Militär-, Schutz- und Zivildienst

Urlaubsregelung und Erwerbsersatz bei Militär-, Schutz- und Zivildienst.

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