Unterrubriken
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Änderung Personalien
Adressänderung
Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar meldet die neue Wohnadresse, die geänderte Telefon-Nummer (privat, Mobile) oder die E-Mail-Adresse mit Gültigkeitsdatum unbedingt der Schulpflege und dem Volksschulamt.
Senden Sie die Adressänderung an jennifer.maag@vsa.zh.ch oder an die nebenstehende Postadresse, zuhanden Jennifer Maag.
Namens- und Zivilstandsänderung
Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar reicht dem Sektor Personaladministration des Volksschulamtes unverzüglich die Kopien der amtlichen Dokumente ein.
- Bei Heirat: Kopie des Trauscheins
- Bei Eintrag der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: Kopie der Partnerschaftsurkunde oder des Partnerschaftsausweises
- Bei Scheidung: Kopie 1. und letzte Seite des Scheidungsurteils sowie bei Bedarf Kopie der Bestätigung Namenserklärung
- Bei Auflösung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: Kopie 1. und letzte Seite des Auflösungsurteils
- Bei Verwitwung: Kopie des Todesscheins
Senden Sie die Namens- oder Zivilstandsänderung an personaladministration@vsa.zh.ch oder an die nebenstehende Postadresse zuhanden Jasmin Jucker.
Änderung bei der Lohnauszahlung
Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar meldet dem Sektor Lohnadministration des Volksschulamtes die Mutation des Lohnkontos. Folgende Angaben sind dazu notwendig:
- IBAN-Nr. der Konto-Inhaberin bzw. des -Inhabers
- Name und Vorname der Konto-Inhaberin bzw. des -Inhabers
- Gültigkeitsdatum
Änderung bei der Familienzulage
Neue Familienzulage (Kinderzulage oder Ausbildungszulage)
(z.B. nach Geburt des Kindes; Aufnahme der Arbeit, Wegfall der Kinderzulage beim Partner)
Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar reicht dem Sektor Lohnadministration des Volksschulamtes die Anmeldung Familienzulage mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Wegfall der Kinderzulage (im Alter von 16 Jahren)
Das Volksschulamt informiert die betroffenen Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Vikarinnen und Vikare über den bevorstehenden Wegfall der Kinderzulage. Das Formular ist ausgefüllt und zusammen mit der Bestätigung über die besuchte Schule bzw. den Lehrvertrag dem Sektor Lohnadministration des Volksschulamtes einzureichen.
Bleibt das Formular aus, fällt die Kinderzulage mit dem vollendeten 16. Altersjahr weg.
Verlängerung der Ausbildungszulage (ab Alter 16)
Die Ausbildungszulage wird bis Ende der Lehre, der Schule oder im Falle des Studiums bis Ende Semester ausgerichtet. Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar muss anschliessend unaufgefordert eine neue Bestätigung der Ausbildungsstätte dem Sektor Lohnadministration des Volksschulamtes zustellen.
Beendigung der Familienzulage
(z.B. Verschiebung der Familienzulage auf den Partner, Ausbildungsende, Ausbildungsabbruch, Todesfall)
Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar meldet dem Sektor Lohnadministration des Volksschulamtes unverzüglich den Wegfall der Zulagenberechtigung und legt dazu die notwendigen Unterlagen bei (Bestätigung vom Partner, Todesschein etc.).
Wegzug ins Ausland
Die Lehrperson, die Schulleiterin, der Schulleiter, die Vikarin oder der Vikar meldet dem Sektor Lohnadministration des Volksschulamtes unverzüglich den Wegzug des zulageberechtigten Kindes oder der/des zulageberechtigten Jugendlichen. Dazu bringt sie eine Wohnsitzbestätigung bei und die Bestätigung des neuen Wohnlandes, dass keine Familienzulage bezogen wird. Für EU-Länder kann dazu das Formular E411 herunter geladen werden. Das ausgefüllte und vom Träger des Wohnorts der Familienangehörigen bescheinigte Formular ist dem Sektor Lohnadministration (lohn@vsa.zh.ch) des Volksschulamtes einzureichen.
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Vikariate
Jennifer Maag
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 22 73
Fax
043 259 51 41
E-Mail
jennifer.maag@vsa.zh.ch
Kontakt
Volksschulamt, Personaladministration
Jasmin Jucker
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 53 21
Fax
043 259 51 41
E-Mail
personaladministration@vsa.zh.ch
