Begabungs- und Begabtenförderung

Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule und erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht.
Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. In diesem Fall sind weitere Massnahmen im Bereich der Begabtenförderung angezeigt.

Grundauftrag und Neuausrichtung

Begabungsförderung ist ein Grundauftrag der Regelschule und erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht. Sie berücksichtigt die individuellen Begabungen und Neigungen aller Schülerinnen und Schüler. Ein grosser Teil der begabten und hochbegabten Schülerinnen und Schüler kann im Rahmen des Regelunterrichts gefördert werden.

Integrative Förderung

Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen dann besondere Fördermassnahmen im Bereich der Begabtenförderung, um in ihrer Lernentwicklung, aber auch in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung nicht gefährdet zu werden. Ob und welche zusätzlichen Massnahmen notwendig sind, ist von Fall zu Fall zu klären.
Angebote für Kinder mit ausgeprägter Begabung wurden bisher ausserhalb der sonderpädagogischen Massnahmen geführt. Mit der Neuausrichtung auf die besonderen pädagogischen Bedürfnisse ist dies nicht mehr der Fall. Die Begabtenförderung ist demnach Teil der Integrativen Förderung und wird von entsprechenden Förderlehrpersonen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, der Schulleitung, evtl. externen Fachpersonen und in Absprache mit den Eltern koordiniert.

Gemeindeeigene Angebote

Wie bis anhin können die Gemeinden zusätzliche Angebote zur Begabtenförderung durchführen, die über die Möglichkeiten der Integrativen Förderung hinausgehen (vorwiegend in kursorischer Form).

Ausschreibung LISSA-Preis

Die Ausschreibung für den LISSA-Preis, der Schulen auszeichnet, die Lernfreude wecken und integrativ Begabungen fördern, beginnt im Frühling 2011. 
www.lissa-preis.ch