Lehrmittel

Lehrmittelkategorien

Der Bildungsrat legt fest, welche Lehrmittel obligatorisch, provisorisch-obligatorisch und zugelassen sind. Diese Lehrmittel sind im so genannten Verzeichnis der obligatorischen und zugelassenen Lehrmittel (OZ-Liste) aufgeführt. Dieses Verzeichnis ist jedoch nicht identisch mit dem Katalog des Lehrmittelverlags. Der Bildungsrat hat die aktuellste Liste am 2. Mai 2011 beschlossen.

Obligatorische Lehrmittel

Obligatorische Lehrmittel verdeutlichen die Zielsetzungen und Vorgaben des Lehrplans und bilden so eine wesentliche Grundlage für den Unterricht. Obligatorische Lehrmittel dienen der Koordination zwischen den Schulstufen, erleichtern den Klassen- und Schulwechsel und schaffen vergleichbare Voraussetzungen für den Übertritt an die Anschlussschulen. Der Bildungsrat kann nach § 22 des Volksschulgesetzes für die verschiedenen Schulstufen Lehrmittel als obligatorisch erklären. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, diese unterrichtsleitend einzusetzen. Das schliesst aber nicht aus, dass ergänzend zu den obligatorischen Lehrmitteln nicht auch andere Unterrichtsmittel eingesetzt werden dürfen. Obligatorische Lehrmittel müssen von den Schulgemeinden angeschafft werden und sind den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich abzugeben. Stellt der Bildungsrat für das gleiche Fach mehrere als obligatorisch bezeichnete Lehrmittel zur Auswahl, so sind die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, eines davon zu verwenden.

Provisorisch-obligatorische Lehrmittel

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann der Bildungsrat neue Lehrmittel nicht direkt als obligatorisch erklären. Bis zur Begutachtung durch die Lehrerschaft werden sie daher als provisorisch-obligatorisch erklärt. Bezüglich Verwendung und Anschaffung gelten die gleichen Bestimmungen wie für obligatorische Lehrmittel.

Zugelassene Lehrmittel

Zugelassene Lehrmittel sind geprüfte Lehrmittel von hoher pädagogischer und didaktischer Qualität. Den Lehrkräften steht es frei, sie einzusetzen, sie müssen aber in diesem Fall von den Schulgemeinden angeschafft werden. Es kann sinnvoll sein, zugelassene Lehrmittel nicht für jedes Schulzimmer, sondern für die Bibliothek des Schulhauses in angemessener Anzahl anzuschaffen.

Entbindung vom Obligatorium

In einzelnen Fällen kann der Bildungsrat die Lehrpersonen von der Verwendung obligatorischer Lehrmittel entbinden, zum Beispiel bei Schulentwicklungsprojekten oder bei der Erprobung neuer Lehrmittel.

Lehrmittelprojekte

ProjektFach / StufeHerausgabe
ab
Envol 5-6;7-8, ErgänzungsmaterialienFranzösisch2011
First Choice, ErgänzungsmaterialienEnglisch2011
"Voices" Assessment PackEnglisch / Sekundarstufe I2010
MathematiklehrmittelMathematik / Unterstufe2010
MathematiklehrmittelMathematik / Mittelstufe2013
Mathematiklehrmittel*Mathematik / Sekundarstufe I2011
Religion und KulturReligion und Kultur / PrimarstufeUS: 2012
MS: 2013
Religion und KulturReligion und Kultur / Sekundarstufe2013
Spuren - Horizonte, Plattform
Mensch und Umwelt / Mittelstufein Betrieb
Sprachwelt DeutschDeutsch / Sekundarstufe I2012
Lernpass, Lernmodule für die 3. Klasse Sekundarstufe IDeutsch, Mathematik / Sekundarstufe I2011/12
Die Erde - unser Lebensraum ÜberarbeitungGeografie2012
Europa - Menschen, Wirtschaft, Natur
Überarbeitung
Geografie2012

* Für den Mathematikunterricht auf der Sekundarstufe I wird ein neues obligatorisches Lehrmittel entwickelt. Das neue Lehrmittel wird ab Schuljahr 2011/12 flächendeckend im ganzen Kanton eingeführt, beginnend mit «Mathematik 1» für die 1. Sekundarklasse. Das neue Mathematiklehrmittel ersetzt alle bisherigen auf der Sekundarstufe I eingesetzten Lehrmittel. Der Besuch des eintägigen Einführungskurses ist für alle Lehrpersonen obligatorisch, die an einer 1. Sekundarklasse Mathematik unterrichten. Es stehen mehrere Kursdaten zur Auswahl. Kursorte sind Bülach, Uster, Winterthur und Zürich. Die Teilnahme ist für Lehrpersonen des Kantons Zürich kostenlos. Für weitere Informationen und Anmeldung siehe Website der PH Zürich: www.phzh.ch > Weiterbildung > Kurse > Lehrmitteleinführungen.

Lehrmittel für die Volksschule werden im Auftrag des Bildungsrates auf Antrag der kantonalen Lehrmittelkommission geschaffen. Die meisten Lehrmittel werden interkantonal erarbeitet.