Sprachen

Leitgedanken

Die Sprachenpolitik für die Volksschule des Kantons Zürich orientiert sich an den folgenden Leitgedanken und entspricht damit dem Gesamtsprachenkonzept der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

1. Deutsch

Die deutsche Standardsprache wird in der gesamten Schulzeit verstärkt gefördert, indem sie schriftlich, aber auch als gesprochene Sprache konsequent ab dem ersten Schuljahr als Unterrichtssprache verwendet wird.

Drei grosse Teilbereiche der Deutschförderung sind die Förderung der Literalität aller Schülerinnen und Schüler, die Förderung und Pflege der deutschen Standardsprache in der gesamten Schulzeit und auch Deutsch als Zweitsprache (DaZ), wo Schülerinnen und Schüler bei Bedarf zusätzliche Förderung erhalten.

2. Englisch und Französisch

Englisch wird ab der 2. Klasse und Französisch ab der 5. Klasse unterrichtet. Im Fremdsprachenunterricht der Primarschule werden kommunikative Fertigkeiten aufgebaut und elementare Kenntnisse in Englisch und Französisch erworben. Die erfolgreiche Übermittlung einer Botschaft ist dabei vor allem zu Beginn des Fremdsprachenerwerbs wichtiger als sprachliche Korrektheit.

3. Italienisch

Ab der 7. Klasse wird Italienisch als fakultatives Fach angeboten. Dieser Beschluss kann erst umgesetzt werden, wenn aufgrund der Einführung zweier Fremdsprachen auf der Primarstufe das daraus resultierende Sprachenkonzept der Sekundarstufe entsprechend angepasst worden ist.

4. Migrantensprache

Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur wird als fakultatives Angebot im Rahmen der Volksschule geführt. Zweisprachig aufwachsenden Migrantenkindern wird ermöglicht, ihre muttersprachlichen Kompetenzen zu festigen und zu vertiefen, was für ihr schulisches Selbstvertrauen und das Erlernen weiterer Sprachen von grosser Bedeutung ist.