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Tagesstrukturen
Schul- und familienergänzende Tagesstrukturen
Die Begriffe wie Kinderkrippe, Kita oder Kindertagesstätte, Hort, Schülerclub, Tagesfamilie, Mittagstisch oder Tagesschule bezeichnen verschiedene Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit.
Das Volksschulamt ist zuständig für die schulergänzenden Tagesstrukturen vom Schuleingang bis zur Sekundarstufe I. Das Voksschulgesetz verpflichtet die Gemeinden, an Schultagen von 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr dem Bedarf entsprechende Tagesstrukturen anzubieten. Das Angebot an Tagesstrukturen ist kommunal geregelt und dementprechend unterschiedlich ausgebaut. In der Regel ist das Betreuungsangebot modulartig wählbar und einkommensabhängig kostenpflichtig. Die Betreuung im Vorschulbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des Amts für Jugend- und Berufsberatung (AJB). Dort spricht man von familienergänzender Kinderbetreuung.
Finanzielle Unterstützung vom Bund
Seit 2003 leistet der Bund auf Gesuch Finanzhilfe für schul- und familienergänzende Kinderbetreuung. Beitragsberechtigt sind Neugründungen von Betreuungsangeboten mit mindestens 10 Plätzen an vier Wochentagen und der Ausbau von bestehenden Angeboten um mindestens 10 Plätze. Die genauen Bedingungen für eine Beitragsberechtigung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Unterrichtsfragen
Ueli Landis
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 22 62 (Sekretariat)
Fax
043 259 51 31
E-Mail
unterrichtsfragen@vsa.zh.ch
