Neu Zugewanderte

Aufnahme und Einschulung von neuzugezogenen Kindern

Alle schulpflichtigen Kinder mit faktischem Wohnsitz in einer Zürcher Gemeinde werden ab Aufenthaltsbeginn in die Schule aufgenommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Bei der Einschulung von neu zugewanderten Kindern stellt sich insbesondere die Frage des Deutschlernens. Hinweise dazu finden sich Deutsch als Zweitsprache.

Die Volksschule kennt verschiedene Modelle der Einschulung, die je nach Situation der Gemeinde zur Anwendung kommen.

Einschulung in die Regelklasse

Das Kind wird direkt in eine Regelklasse eingeschult und besucht zusätzlich den DaZ-Anfangsunterricht. Die Regelklassen-Lehrkraft unterstützt das Kind darin, sich sozial zu integrieren und allmählich den Unterrichtsstoff der Klasse aufzuarbeiten. Unabdingbar daneben ist die systematische und intensive Einführung in die deutsche Sprache durch den zusätzlichen intensiven DaZ-Anfangsunterricht (täglich mindestens eine Stunde, in der Regel während einem Jahr).

Einschulung in die teilzeitliche und vollzeitliche Aufnahmeklasse

Dieses Modell eignet sich nur für Gemeinden, in denen ein hoher Anteil von fremdsprachigen und neu zugewanderten Kindern zu finden ist. Dies ist vor allem in städtischen Ballungsgebieten der Fall. Die Kinder bleiben in der Regel nicht mehr als ein Jahr in dieser Klasse, um die deutsche Sprache und das hiesige Schulverhalten zu erlernen und sich so auf den Übertritt auf eine möglichst altersgemässe Regelklasse vorzubereiten. Kinder, die teilzeitlich einer Aufnahmeklasse zugeteilt sind, besuchen in der übrigen Unterrichtszeit eine Regelklasse.

Berufsvorbereitungsjahr Profil Sprache und Kultur

Lernwillige neuimmigrierte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 21 Jahren ergänzen im Berufsvorbereitungsjahr mit Profil Sprache und Kultur (bisher Integrationskurse) ihre Voraussetzungen für den Eintritt in weiterführende Schulen, in die Berufsbildung oder ins Erwerbsleben. Die Kurse sind an Berufswahlschulen zu finden. Gemäss Berufsbildugsgesetzgebung tragen die Gemeinden – neben Kanton und Eltern – einen Kostenanteil. Die Adressen der anbietenden Schulen finden Sie im Merkblatt "Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), weitere Informationen zum Thema unter: www.mba.zh.ch/brueckenangebote.

Schulung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen

Grundlagen für die Schulung der Kinder aus dem Asylbereich bilden die gemeinsamen Grundsätze der Bildungsdirektion und der Direktion für Soziales und Sicherheit. Für die Umsetzung dieser Grundsätze legt das Volksschulamt Richtlinien fest.

Gemäss Volksschulgesetz und Finanzverordnung gelten folgende Regelungen:

Schulpflichtige Kinder, die in einem Durchgangszentrum für Asylsuchende wohnen, besuchen nach Möglichkeit die Schulen der Standortgemeinde.

Der Kanton leistet einen Pauschalbeitrag pro Schüler und Jahr. Das Volksschulamt, Sektor Interkulturelle Pädagogik, stellt den Gemeinden das entsprechende Formular direkt zu.

Ist der Besuch der öffentlichen Schule nicht möglich, besuchen die Kinder des Asylbereichs eine eigens dafür geschaffene Aufnahmeklasse in einem Durchgangszentrum oder in der Gemeinde.

Das Errichten dieser speziellen Aufnahmeklasse erfolgt in Absprache zwischen der Bildungsdirektion, der Direktion für Soziales und Sicherheit und der Schulpflege der Standortgemeinde und muss in jedem Einzelfall von der Bildungsdirektion vorgängig bewilligt werden. Die Besoldungs- und Sozialleistungskosten der Lehrpersonen solcher Klassen übernimmt der Kanton.

Kinder, die in der zweiten Phase auf die Gemeinden im Kanton verteilt werden, werden mit gleichen Rechten und Pflichten wie andere fremdsprachige Kinder in die Schulen der Gemeinde aufgenommen. Für die zweite Phase leistet der Kanton keine Beiträge.

Informationen für Eltern

Eltern von neu zugezogenen Kindern können sich ausführlich über die Schule orientieren: In sieben Sprachen liegt die Broschüre „Die Volksschule im Kanton Zürich“ vor. Ausserdem orientiert eine DVD in 11 Sprachen über „Die Schule im Kanton Zürich“.

International (Translations) Informationen für Eltern von neuzugezogenen Kindern