Sonderschulung

Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert. Sonderschulen zeichnen sich durch ein spezifisches Know-how aus und gewährleisten dadurch, dass die Kinder mit besonderem Bildungsbedarf von kompetenten Fachteams betreut werden. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung, Betreuung und Transport. Für die Zuweisung zur Sonderschulung sind die Schulpflegen verantwortlich.

Sonderschulangebot

  • Integrierte Sonderschulung
  • Tagessonderschulen
  • Sonderschulheime
  • Spitalschulen
  • Sonderschulung als Einzelunterricht

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS)

Spitalschulen

Schülerinnen und Schüler werden bei einem Spitalaufenthalt im Spital geschult. Momentan gelten Spitalschulen noch als Sonderschulen, bis die entsprechenden Rechtsgrundlagen in Kraft gesetzt werden.

Tagesstrukturen in Sonderschulen

Konzepte von Sonderschuleinrichtungen

Jede Sonderschuleinrichtung verfügt über ein vom Kanton genehmigtes Rahmenkonzept.

Personal in Sonderschulen

Pensenpool

Das Pensenpoolmodell ist ein Arbeitsmittel zur Berechnung des Stellenplans einer Tagessonderschule.
Zur Ermittlung und Zuweisung von Personalressourcen an die einzelnen Tagessonderschulen wurden Kategorien von gleichartigen Schulen gebildet:

- Typus A: Kinder mit besonderen Strukturbedürfnissen
- Typus B: Kinder mit intensiven Förder- und Pflegebedürfnissen
- Typus C: Kinder mit besonderen Förderbedürfnissen

Die Tagessonderschulen beantragen ihre Stellen jährlich mit dem Pensenpoolformular bis Ende April an sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch.