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Schulische Standortgespräche (SSG)
Mit dem Inkrafttreten der sonderpädagogischen Verordnung (VSM) vom 11. Juli 2007 (Ordnungs-Nr. 412.103) wird die Entscheidung über sonderpädagogische Massnahmen von den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung gemeinsam getroffen. Voraussetzung dazu ist eine Standortbestimmung mit dem Verfahren "Schulische Standortgespräche".
Das Verfahren im Kanton Zürich wird in der Handreichung "Schulische Standortgespräche" (Ordner 3) beschrieben. In der Broschüre Schulische Standortgespräche LMV wird die Technik des Verfahrens beschrieben. Schulische Standortgespräche müssen nicht zwingend zu sonderpädagogischen Massnahmen führen!
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Sonderpädagogisches
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 22 91
Fax
043 259 51 31
E-Mail
sonderpaedagogisches@vsa.zh.ch
