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Bauten
Empfehlungen für Schulhausanlagen
Die Bildungs- und die Baudirektion haben die Schulbaurichtlinien vom 16. März 2009 aufgehoben und auf den 1. Januar 2012 Empfehlungen für Schulhausanlagen erlassen. Die neuen Empfehlungen entsprechen bezüglich der schulischen und baulichen Anforderungen an Bauten und Anlagen den bisherigen Schulbaurichtlinien. Sie enthalten Angaben über die Mindestanforderungen, Richtraumflächen und weitere Erfordernisse an Schulhausanlagen.
Hintergrund der neuen Regelung ist das Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes auf den 1. Januar 2012. Danach erhalten die Gemeinden für ihre Schulbauten keine Staatsbeiträge mehr. Der Regierungsrat hat deshalb die Bestimmungen zu den Schulhausanlagen in der Finanzverordnung zum Volksschulgesetz aufgehoben.
Staatsbeitragsgesuche (Projekteingaben) für Schulbauten, die vor dem 1. November 2011 eingereicht wurden, werden nach altem Recht behandelt.
Downloads
- Empfehlungen für Schulhausanlagen vom 1.1.2012 (PDF, 12 Seiten, 112 kB)
- Formular 3: Bauabrechnung Schulhausbauten (PDF, 121 kB)
- Formular 1: Bedarfsanmeldung Bauten privater Sonderschulung (PDF, 2 Seiten, 97 kB)
- Formular 2: Projekteingabe Bauten privater Sonderschulung (PDF, 2 Seiten, 102 kB)
- Mobilieninvestitionsbudget 2012 für Tagessonderschulen (Excel, 1 Seite, 137 kB)
- Mobilieninvestionsbudget für Sonderschulheime 2012 (Excel, 1 Seite, 113 kB)
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Zentrale Dienste
Willi Schmid
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 53 11 (Sekretariat)
Fax
043 259 51 31
E-Mail
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