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Privatunterricht (Homeschooling)
Werden am gleichen Ort gleichzeitig nicht mehr als fünf schulpflichtige Kinder unterrichtet, spricht man von Privatunterricht (Homeschooling).
Für den Privatunterricht braucht es keine Bewilligung der Bildungsdirektion.
Die Eltern müssen der Schulgemeinde ihres Wohnortes und der Bildungsdirektion (Aufsicht Privatschulen, siehe Kontakt) Meldung erstatten, bevor sie mit dem Privatunterricht beginnen.
Wie an Privatschulen müssen auch beim Privatunterricht die Lernziele gemäss kantonalzürcherischem Lehrplan erreicht werden.
Für die Aufsicht ist der Sektor "Aufsicht Privatschulen" des Volksschulamtes zuständig.
Wenn der Privatunterricht länger als ein Jahr dauert, darf er nur von einer Person mit abgeschlossener Lehrerausbildung erteilt werden.
Die Meldung des Privatunterrichts kann mit den Word-Formularen oder mit dem PDF-Formular erfolgen.
Zum Bearbeiten des PDF-Formulars muss eine aktuelle Version von Adobe Reader installiert sein.
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Aufsicht Privatschulen
Martin Kull
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 53 35 (Sekretariat)
Fax
043259 51 31
E-Mail
privatschulen@vsa.zh.ch
