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Sekundarstufe I
Allgemeine Informationen
Die Sekundarstufe schliesst an die Primarstufe an und wird im Lehrplan auch Oberstufe genannt.
- Es können zwei oder drei Abteilungen mit unterschiedlichen Anforderungen gebildet und mit A und B bzw. A, B und C bezeichnet werden, wobei A die kognitiv anspruchsvollste ist.
- Die Schülerinnen und Schüler können in höchstens drei Fächern auf den Anforderungsstufen I, II oder III unterrichtet werden. Die Anforderungsstufe I ist die kognitiv anspruchsvollste. Anforderungsstufen sind in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch oder Englisch möglich.
- Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende der sechsten Primarklasse einer der Abteilungen und Anforderungsstufen der Sekundarstufe I zugeteilt. Die Zuteilung zu einer Abteilung erfolgt aufgrund einer umfassenden Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten in allen Fächern (Gesamtbeurteilung) im Gespräch mit den Eltern und der Schülerin bzw. dem Schüler. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet die für die Sekundarstufe zuständige Schulpflege über die Zuteilung. Die Zuteilung zu einer Anforderungsstufe erfolgt aufgrund einer Leistungsbeurteilung im entsprechenden Fach.
- Durchlässigkeit innerhalb der Sekundarstufe besteht darin, dass ohne zeitlichen Verlust eines Jahres von einer Abteilung oder Anforderungsstufe zur andern gewechselt werden kann. Der Wechsel erfolgt zu bestimmten Terminen. Es finden keine Wechselprüfungen statt. In Einzelfällen ist auch eine Repetition möglich.
- In der Sekundarstufe werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungsgang in der Berufsbildung zu beginnen oder sie treten an eine Mittelschule über.
- Die Aufnahme an einer Mittelschule erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung nach der zweiten oder dritten Klasse. Im Anschlussprogramm Sekundarschule-Mittelschulen sind die Prüfungsgrundlagen festgelegt.
- Vorgehen 2./3. Sek: Die Neugestaltung 3. Sek ist in der Umsetzungsphase.
- Chance Sek: Ausgehend von den Diskussionsergebnissen des breit angelegten Projekts "Chance Sek" werden fünf Bereiche bearbeitet.
Weitere Informationen
Kontakt
Volksschulamt, Unterrichtsfragen
Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon
043 259 22 62 (Sekretariat)
Fax
043 259 51 31
E-Mail
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